Ortsplanung

Ziel und Zweck der Ortsplanung

Rechtsgültige Ortsplanung Lommiswil

Die aktuell rechtsgültige Ortsplanung (OP) der Gemeinde Lommiswil wurde mit Regierungsratsbeschluss RRB Nr. 2463 vom 10. Dezember 2001 bzw. mit RRB Nr. 2061 vom 17. Dezember 2002 genehmigt. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) müssen die Gemeinden ihre Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Räumliches Leitbild

Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Lommiswil bietet die Chance, die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 15 Jahre aufzugleisen. Mit der Erarbeitung des Räumlichen Leitbilds hat Lommiswil den ersten Schritt der Ortsplanungsrevision (OPR) bereits in Angriff genommen. Das Räumliche Leitbild Lommiswil wurde am 10. Dezember 2018 durch die Gemeindeversammlung verabschiedet und bildet die Grundlage der aktuellen Ortsplanungsrevision. Es besteht aus den Dokumenten Leitsätze und Erläuterungsbericht.

Die Gemeinde hat im Mai 2019 die eigentliche Revision der Ortsplanung in Angriff genommen. Die Überarbeitung der Lommiswiler Ortsplanung fällt in eine spannende Zeit, denn die Raumplanung in der Schweiz befindet sich im Wandel. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes (revRPG) am 01. Mai 2014 haben sich die Rahmenbedingungen für kommunale Planungen geändert: Der neue kantonale Richtplan (in Revision) inkl. Siedlungsstrategie sowie das Raumkonzept des Kantons Solothurn (RRB 2012/1522) stecken den Gemeinden restriktivere Grenzen. Mehr als bisher sind die Gemeinden dazu aufgefordert, sich mit der Innenentwicklung und Verdichtung ihres Siedlungsgebiets und den Fragen der Qualität auseinanderzusetzen. Die Bauzonen müssen bedarfsgerecht festgelegt werden und im Umgang mit nicht verfügbarem Bauland müssen sich die Gemeinden Strategien zur Mobilisierung und Verflüssigung der unbebauten Bauzone überlegen.