Anmeldung

Anmeldung

Bei einem Zuzug aus einer andern Gemeinde ist die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle vorzunehmen.

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug auf der Gemeindeverwaltung persönlich anmelden oder den Zuzug über den Onlinedienst via eUmzug selber vornehmen.

Der Zuzug über eUmzug kann nur von Schweizerinnen oder Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkungen genutzt werden.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich aber noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Zuzugsgemeinde melden, um diesen anpassen zu lassen.

Folgende Unterlagen sind bei persönlicher Anmeldung erforderlich:

Schweizer Bürger

  • Heimatschein / Heimatausweis
  • Identitätskarte oder Pass
  • Krankenversicherungs-Nachweis
  • Ehedokument (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Mietnachweis

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis oder Fremdenpolizeiliche Zusicherung oder Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungs-Nachweis
  • Ehedokument (falls Sie verheiratet sind)        
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)  
  • Mietnachweis

Grundsätzlich sind auch persönliche Veränderungen wie z. B

  • Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
  • Berufswechsel
  • Arbeitgeberwechsel
  • Veränderung des Zivilstandes
  • Veränderung der Konfession

der Einwohnerkontrolle zu melden.