Teilweise Aufhebung Fischerei- und Betretungsverbot Fliessgewässer Solothurn
von Nadja Bühler
Mit Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2026 wurde für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Solothurn mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme zum Schutz der Wassertiere ein Fischerei- und Betretungsverbot verfügt. Zwischenzeitlich hat sich die Situation entschärft.
Das bestehende Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbaches wird bis zum Beginn der Schonzeit am 1. Oktober 2026 verlängert.
In allen übrigen Fliessgewässern ist der fischereiliche Druck deutlich geringer, weshalb das Fischereiverbot für diese aufgehoben wird.
Zudem wird das Betretungsverbot der Fliessgewässer für sämtliche Fliessgewässer im Kanton aufgehoben.
Die ausführlichen Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung vom 28. August 2026.