Feuerverbot auf dem gesamtem Kantonsgebiet
von Nadja Bühler
Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit.
Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn erlässt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei sowie dem Kantonalen Führungsstab folgende Allgemeinverfügung:
- Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern ein Feuer (inkl. Höhen- und 1. August-Feuer) zu entfachen, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu benutzen.
- Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk abzubrennen. Für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke der Kategorie F 4 kann die Polizei Kanton Solothurn eine Ausnahmebewilligung erteilen. Diese kann mit Auflagen verbunden werden.
- Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.
- Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
- Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden mit Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 200.00 geahndet. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Strafbestände.
In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
- Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées,
- Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut,
- Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialen wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub ein,
- Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer,
- Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit,
- Löschen Sie das Feuer oder kühlen Sie die heisse Asche mit viel Wasser.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung:
Telefon: 032 627 61 61 (täglich von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr)
E-Mail: kav@vd.so.ch
Website: kav.so.ch