Öffentliche Planauflage

2. Öffentliche Planauflage

Gesamtrevision der Ortsplanung Lommiswil

Öffentliche Planauflage vom 24.10. bis 24.11.2025

Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 25. September 2025 und §§ 69 ff. PBG, werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

 Genehmigungsinhalt Ortsplanungsrevision:

-          Änderungen Bauzonenplan mit Lärmempfindlichkeitsstufen (1:2'000)

-          Änderungen Erschliessungsplan mit Baulinien und Strassenklassierung sowie Waldfeststellung (1:1'000)

-          Änderungen Zonenreglement

 Genehmigungsinhalt kantonale Baulinienpläne

-          Änderungen kantonaler Baulinienplan Haupt-/Dorfstrasse (1:1'000)

 Orientierend können eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

-          Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV

-          Waldfeststellungsplan Detailplan C

Auflagezeit: vom 24.10. bis 24.11.2025

Auflageorte:

-          Gemeindeverwaltung Lommiswil, Kirchackerweg 1, 4514 Lommiswil (während den ordentlichen Öffnungszeiten)

-          Kreisbauamt I, Langfeldstrasse 34, 4528 Zuchwil, nur betr. kantonalem Baulinienplan

Sämtliche Unterlagen können zudem auf www.lommiswil.ch heruntergeladen werden.

Einsprachen:

Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen können im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. Auflage erhoben werden.

Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:

-          Ortsplanungsrevision Lommiswil:
Gemeinderat Lommiswil, Kirchackerweg 1, 4514 Lommiswil

-          Genehmigungsinhalte kantonaler Baulinienplan (nur Kantonsstrasse):
Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn

-          Festgestellte Waldgrenzen (Genehmigungsinhalt Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung sowie Waldfeststellung): Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn

 

Lommiswil, 23.10.2025                                                                                Der Gemeinderat

Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:

Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.

 

Genehmigungsinhalt

Genehmigungsinhalt 2. öffentliche Auflage

Orientierungsinhalt

Orientierungsinhalt 2. öffentliche Auflage